top of page
Präventionskurse Krankenkasse 80% erstattet

Krankenkassengeförderte Präventionskurse

Meine Fitnesskurse erfüllen alle Auflagen der gesetzlichen Krankenkassen und können somit als Präventionskurse nach §20 SGB V bis zu 80% bezuschusst werden. Falls deine Krankenkasse an einem Bonusprogramm teilnimmt, kann dein Bonusheft im Kurs ebenfalls abgestempelt werden.

 

Die Krankenkasse gibt dir Geld zum Sportkurs dazu um einen Anreiz zu schaffen, dass du etwas für deine Gesundheit tust. Die Präventionskurse werden zum Wohlbefinden in Deinem Leben beitragen.

SO KANNST DU DEINE PRÄVENTIONSKURSE VON DER KK BEZUSCHUSSEN LASSEN

Die Kursgebühr wird vorab bei mir bezahlt. Am Ende des Kurses bekommst du vom Kursleiter eine Teilnahmebescheinigung, wenn du 8x am Präventionskurs teilgenommen hast. Ansonsten darf keine Bescheinigung ausgestellt werden!

 

Zusammen mit der Rechnung bzw. deinem Kontoauszug schickst du diese zur Krankenkasse und bekommst deinen Zuschuss. 

Manche Krankenkassen bezuschussen sogar 2 Präventionskurse jährlich, rufe einfach mal bei deiner Krankenkasse an und erkundige dich nach den Details. Auch bei Präventionskursen die über den Jahreswechsel gehen, sollte man sich vorab erkundigen in welchem Jahr die Krankenkasse den Fitnesskurs abrechnet. 

Prüfen Sie wie hoch der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist, oder buchen Sie direkt einen unserer Kurse:

WEITERE MÖGLICHKEITEN

Hast du alle Möglichkeiten über die Krankenkasse ausgeschöpft, frag doch mal deinen Arbeitgeber ob er im Rahmen des betrieblichen Gesundheits-managements etwas zum Präventionskurs dazugibt.

 

Mehr dazu unter dem Punkt „BGM/ BGF nach § 3 Nr. 34 EStG“. 
 

FAQ

 

Alle ​Antworten auf deine Fragen zu unseren kassengeförderten Präventionskursen findest

du HIER.

Unsere aktuellen Präventionskurse

Entdecken Sie alle Termine der laufenden Präventionskurse.

FAQ zu unseren Präventionskursen

Alle Fragen und Antworten zu unseren kassengeförderten Aquafitness und Rückenfitness, sowie weiteren Prävetionskursen.

FÜR WEN EIGNEN SICH DIE PRÄVENTIONSKURSE?

Egal ob Bewegungseinsteiger oder aktiver Sportler - du kannst an allen Sportkursen teilnehmen und wirst individuell nach deinem Leistungsniveau gefordert. Sowohl Männer als auch Frauen, die keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen haben, können mitmachen.

 

Ich empfehle allen über 45 Jahren, mit einem Rücken- oder Aquakurs einzusteigen. 

KANN ICH DIE BUCHUNG MEINES KURSES STORNIEREN?

Nein. Der Präventionskurs wurde gemäß § 312g Widerrufsrecht verbindlich gebucht, das heißt eine Stornierung ist nicht möglich.

Auch bei Ausfällen durch Krankheit oder Ähnlichem ist eine Stornierung oder Erstattung des Kurses nicht möglich.

KANN ICH WÄHREND MEINER SCHWANGERSCHAFT TEILNEHMEN?

Zahlreiche Studien belegen, dass Sport in der Schwangerschaft für Mutter & Kind förderlich sind.

Hierbei kommt es auf die richtige Dosierung des Sportes an.

 

Falls du schwanger bist, empfehle ich dir die Teilnahme an meinen Aquakursen. Voraussetzung dafür ist die Freigabe vom Arzt!

Nach der Schwangerschaft kannst du an allen Präventionskursen teilnehmen. Ich empfehle dir, erst die Rückbildung abzuschließen & dich mit der Hebamme/Arzt zu besprechen. Dann starte erstmal langsam mit einem Rücken- oder Aquakurs.

WAS IST, WENN ICH DIE 80% ANWESENHEITSPFLICHT NICHT ERFÜLLEN KANN?

Präventionskurse erhöhen nachweislich deine Fitness, aber nur wenn du regelmäßig teilnimmst. Genau das belohnen die Krankenkassen mit einem Zuschuss.

Leider darf ich dir keine Bescheinigung ausstellen, wenn du nicht die geforderte Anwesenheit (80% bei allen Präventionskursen) erfüllt hast.

 

Die Gründe für Nichterfüllung sind dabei leider irrelevant. 

WIE BEKOMME ICH MEINEN ZUSCHUSS VON DER KRANKENKASSE?

Jeder Kursteilnehmer der min. 80% am Kurs (8 von 10 Terminen) teilgenommen hat, bekommt am letzten Kurstag des eine Teilnahmebescheinigung vom Kursleiter ausgestellt.

 

Zusammen mit dem Nachweis über die Bezahlung der Kursgebühr (Kontoauszug oder Rechnung) schickst du diese dann einfach zu deiner Krankenkasse und bekommst im Anschluss den Zuschuss für den Präventionskurs.

KANN ICH DIE KURSE AUCH DURCH MEINEN ARBEITGEBER BEZUSCHUSSEN LASSEN?

Der Arbeitgeber kann bis zu 600€ im Jahr steuerfrei nach § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu Präventionskursen dazugeben.

 

Hier lohnt es sich beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er diese Gesundheitsmaßnahme unterstützt oder nicht.
 

Eine Doppelförderung desselben Präventionskurses durch den Arbeitgeber & die Krankenkasse ist nicht möglich! Allerdings kannst du dir als Beispiel den ersten Kurs durch den Arbeitgeber & den Folgekurs durch die Krankenkasse bezuschussen lassen.

bottom of page